Steuerberatung im 21. Jahrhundert
Unsere Leistungen
Als betriebswirtschaftliche Berater bieten wir unseren Mandant:innen umfassende Unterstützung in Steuerangelegenheiten, Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie Unternehmens- und Gestaltungsberatung. Dabei legen wir besonderen Wert auf individuelle Lösungen und eine ganzheitliche Betrachtung der jeweiligen Situation.
Hilfeleistung in Steuersachen
- Erstellung von Steuererklärungen aller Art
- Prüfung entsprechender Steuerbescheide
- Vertretung bei steuerlichen Außenprüfungen (Betriebsprüfungen)
- Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und in Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit
- Hilfeleistung bei der Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen seitens der Finanzbehörden
- Vertretung in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und vor Finanzgerichten
Abschlusserstellung
- Erstellung von Jahresabschlüssen durch Betriebsvermögensvergleich (Handels- und Steuerbilanz)
- Erstellung von Sonderbilanzen (z.B. Umwandlungs- / Auseinandersetzungs- / Zwischen- und Liquidationsbilanzen)
- Erstellung von Erläuterungsberichten zu Bilanzen
- Gewinnermittlung durch Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz
Finanzbuchhaltung
- Erstellung von Finanzbuchhaltungen
- Erstellung qualifizierter betriebswirtschaftlicher Auswertungen
- Offene Posten Buchhaltung sowie elektronisches Mahnwesen
- Installation und Einrichtung von Mandantenbuchhaltung sowie deren periodische Kontrolle
Lohnbuchhaltung
- Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Erstellung von Überweisungsträger sowie Datenträgeraustausch
- Meldung an Behörden und Sozialversicherungsträger
- Vertretung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
Unternehmensberatung
- Ertrags- bzw. Rentabilitätsplanung
- Liquiditätsplanung
- Finanzierungsberatung
- Investitionsrechnung
- Kapitalbedarfsplanung
- Vergleich von Leasing und Kauf unter steuerlichen und kaufmännischen Gesichtspunkten
- Beratung in Fragen des Ratings (Basel II)
- Teilnahme an Bankgesprächen
- Sanierungsberatung
- Unternehmensbewertung
Gestaltungsberatung
- Existenzgründerberatung
- Erstellung von Businessplänen
- Steuerliche Beratung bei der Abfassung von Verträgen aller Art
- Beratung zur Rechtsform von Gesellschaften
- Steuerbelastungsvergleiche
- Unternehmensnachfolge
- Erbfolgeberatung einschließlich Testamentsgestaltung unter steuerlichen Gesichtspunkten
Die vier Unternehmensphasen im Überblick
Von der Gründung bis zur Nachfolge: Die wichtigsten Unternehmensphasen im Leben eines Unternehmens
Phase 01
Existenzgründung
Von einer Geschäftsidee bis zum Start in die Selbstständigkeit stellen sich eine Vielzahl von Fragen und diese sind nicht nur steuerlicher Natur. Häufig wird Unterstützung auch in den Bereichen wie der Prüfung der Geschäftsidee, der Erstellung von Businessplänen, der Beurteilung von Finanzierungsmöglichkeiten, wie auch der Frage nach der geeigneten Rechtsform benötigt. Auch Fragen zur Krankenversicherung bzw. zu Altersvorsorgemöglichkeiten sind von großer Bedeutung. Schon in der Gründungsphase werden die Weichen für eine erfolgreiche geschäftliche Zukunft gestellt.
Phase 02
Optimierung der Steuerlast
Nachdem sich Unternehmen erfolgreich am Markt etabliert haben, geht es diesen im Wesentlichen auch darum unter legaler Nutzung von Möglichkeiten und Verfahren, die Steuerlast zu verringern.
"Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig." - Amschel Meyer Rothschild (1744-1812), deutscher Adliger und Bankier
Phase 03
Unternehmensnachfolgeregelung
Fast jedes (Familien-) Unternehmen steht vor der Herausforderung der Unternehmensnachfolge. Bei der Übertragung von Unternehmen sind häufig Probleme im wirtschaftlichen und rechtlichen Bereich zu lösen. Gesellschaftsrechtliche Fragen, Finanzierungsformen aber auch erbschaftsrechtliche Gesichtspunkte sind zu beantworten bzw. zu klären. Bei der Planung des Generationenwechsels ist eine kompetente Begleitung von großer Bedeutung.
Phase 04
Liquidation / Beendigung des Unternehmens
Findet ein Unternehmen keine Nachfolger oder wird es aus sonstigen Gründen nicht weitergeführt, bleibt nur die Betriebsaufgabe bzw. Liquidation. In diesem Falle ist an viele Dinge zu denken, wie beispielsweise an die gesetzlichen Kündigungsfristen bei betriebsbedingten Kündigungen von Mitarbeiter:innen, Kündigungen von langfristigen Verträgen, Information / Kündigung von Versicherungen oder auch die Vornahme von Abmeldungen und Löschungen.



