Welche Veranlagungsarten gibt es bei der Einkommensteuer?
Bei der Veranlagung zur Einkommensteuererklärung sind 2 Arten möglich:
Einzelveranlagung: Darunter fallen alle Ledigen, geschiedene Ehepaare und Ehepartner, die das gesamte Jahr getrennt voneinander gelebt haben.
Zusammenveranlagung: Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.
Wahlrecht: Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können jedes Jahr neu zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung wählen.
Manchmal kann es günstiger sein, wenn jeder Ehegatte/Partner eine einzelne Steuererklärung abgibt. Wir rechnen Ihnen immer automatisch aus, was für Sie in dem aktuellen Steuerjahr günstiger ist und erstellen bei Bedarf auch automatisch zwei getrennte Steuererklärungen.