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Welche Veranlagungsarten gibt es bei der Einkommensteuer?

Steuerberatungspraxis Müller
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Bei der Veranlagung zur Einkommensteuererklärung sind 2 Arten möglich:

Einzelveranlagung: Darunter fallen alle Ledigen, geschiedene Ehepaare und Ehepartner, die das gesamte Jahr getrennt voneinander gelebt haben.

Zusammenveranlagung: Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.

Wahlrecht: Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können jedes Jahr neu zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung wählen.

Manchmal kann es günstiger sein, wenn jeder Ehegatte/Partner eine einzelne Steuererklärung abgibt. Wir rechnen Ihnen immer automatisch aus, was für Sie in dem aktuellen Steuerjahr günstiger ist und erstellen bei Bedarf auch automatisch zwei getrennte Steuererklärungen.


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