Wissenswert
Zurück zur Übersicht

Kosten für eine Zweitausbildung schon heute geltend machen!

Steuerberatungspraxis Müller
Wissenswert
Häufig gestellte Fragen
Aktuelles

Eine weiterführende Ausbildung ist eine Investition in die berufliche Zukunft. Doch neben den Lerninhalten und dem Erwerb neuer Fähigkeiten gibt es noch einen weiteren positiven Aspekt: Die Ausgaben für eine Zweitausbildung können bereits heute in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden. Im Gegensatz zum Erststudium sind diese Kosten steuerlich absetzbar. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, welche Ausgaben Sie geltend machen können und wie Sie davon steuerlich profitieren können.

  1. Geltend machen können Sie verschiedene Ausgaben:
    Wenn Sie eine weiterführende Ausbildung absolvieren, können Sie verschiedene Kosten als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben. Dazu zählen beispielsweise Arbeitsmittel wie Bücher, Lernmaterialien oder spezielle Software. Auch ein Arbeitszimmer, sofern es ausschließlich für Ihre Ausbildung genutzt wird, kann steuerlich abgesetzt werden. Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Ausbildung entstehen, sind ebenfalls absetzbar. Wenn Sie aufgrund Ihrer Ausbildung einen Zweithaushalt unterhalten müssen, können Sie die damit verbundenen Kosten ebenfalls geltend machen. Darüber hinaus können Seminare und Studienfahrten steuerlich berücksichtigt werden.

  2. Nutzen Sie die Möglichkeit einer Steuererklärung:
    Selbst wenn Sie während Ihres Zweitstudiums kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, ist es ratsam, eine Steuererklärung abzugeben. Warum? Die während des Zweitstudiums entstandenen Verluste können Sie später im Berufsleben steuerlich nutzen. Sobald Sie ein entsprechendes Einkommen erzielen, können Sie diese Verluste mit Ihren späteren Einkünften verrechnen und so Ihre Steuerlast senken. Es lohnt sich also, die Kosten für die Zweitausbildung frühzeitig anzugeben und von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

  3. Behalten Sie Ihre Belege und Nachweise im Blick:
    Um die Ausgaben für Ihre Zweitausbildung steuerlich geltend machen zu können, ist es wichtig, Belege und Nachweise gut aufzubewahren. Dokumentieren Sie Ihre Ausgaben für Arbeitsmittel, Fahrtkosten, Seminare und weitere relevante Ausgaben sorgfältig. Dies erleichtert Ihnen nicht nur die Erstellung Ihrer Steuererklärung, sondern stellt auch sicher, dass Sie im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt alle erforderlichen Unterlagen vorlegen können.

Eine weiterführende Ausbildung ist eine Investition in Ihre berufliche Zukunft. Durch die Möglichkeit, die Kosten als Werbungskosten abzusetzen, können Sie bereits heute von den steuerlichen Vorteilen profitieren. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Ausgaben für Arbeitsmittel, Arbeitszimmer, Fahrtkosten und Co. in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Selbst wenn Sie momentan kein oder nur ein geringes Einkommen haben, sollten Sie eine Steuererklärung abgeben, um von den Verlusten zu profitieren, sobald Sie im Berufsleben stehen.


Am Sportplatz 5
29379 Wittingen - Knesebeck
Route berechnen

Telefon: 05834 9410
Telefax: 05834 94199
E-Mail schreiben

Mo - Do: 08.00 - 17.00 Uhr
Fr: 08.00 - 13.00 Uhr
Termin vereinbaren